Abwasserbeseitigung
Ein Großteil des Gemeindegebietes wird über den öffentlichen Abwasserkanal entsorgt. Zuständig für das Kanalsystem ist die Gemeinde. Die Abwasser werden in der Kläranlage (dzt. 7.000 Einwohnergleichwerte - EGW) des Abwasserverband Oberes Stiefingtal in Heiligenkreuz a.W. geklärt.
Um die Funktion der Abwassereinigung nicht zu beeinträchtigen, beachten Sie bitte: Kein Öl oder Fett in den Kanal (gehört gesondert gesammelt), Keine Textilien, Hygieneartikel usw. über das WC entsorgen, Wasch- und Putzmittel nur in der unbedingt notwendigen Dosierung verwenden.
Kanalbenützungsgebühr: (incl.10 % MWSt.)
ab 01.01.2011 € 3,19/m³ Wasserbrauch
Wenn kein öffentlicher Wasseranschluss vorhanden ist, kann bei der eigenen Wasserversorgung ein Zähler (Eichung alle 5 Jahre) für die Berechnung der Abwasserkosten eingebaut werden (Zusätzliche Ausnahmen für Landwirtschaften).
Erfolgt keine Wasserzählung, dann wird für die Kanalbenützungsgebühr pro Person ein Jahreswasserverbrauch von 50 m³ angenommen.
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