Amtstafel

Digitale Amtstafel

Amerikanische Rebzikade - Maßnahmen zur Bekämpfung

ARZ Begleitschreiben Bekanntgabe Strategie 2026
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ARZ-FD-Bekanntgabe-ARZ Strategie_2026
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Kundmachung über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Kundmachung_20260526
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Verordnung Großfelgitschstraße

Verordnung Großfelgitsch Aushang
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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Molitor

29-11-3_BK_Molitor_Amtstafel
2 Seiten0,2 MB
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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Munteanu

33-1-2_BK_Munteanu_Amtstafel
2 Seiten0,2 MB
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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Ganster

4-2-2_BK_Ganster_Amtstafel
2 Seiten0,2 MB
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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Schweitzer Markus, TEG-Immobilien GmbH

98-59-3_BK_Schweitzer_Amtstafel
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Verordnung Mirsdorfstraße

Verordnung Mirsdorfstraße Aushang
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Verordnung Gemeindestraße Prosdorfbergstraße

Verordnung_Prosdorfberg
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Kundmachung Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden im Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen ab 01.06.2025

Kundmachung Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden im Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen ab 01.06.2025
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Allgemeine Hinweise für die Kundmachung von Bauverhandlungen

Die Kundmachung an der Amtstafel bzw. Homepage dient der Verständigung von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, die aber zusätzlich als Beteiligte im kundgemachten Bauverfahren in Betracht kommen können. (§ 25 Abs. 1 Z.6 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL.Nr. 59/1995 i.d.g.F.)

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter von Personen oder beteiligter Stellen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen und Weisungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen bis zum Tage vor Beginn der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen zur Einsicht auf.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

Der Bürgermeister

Ing. Thomas Weinzerl