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    Kundmachung Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden im Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen ab 01.06.2025

    Allgemeine Hinweise für die Kundmachung von Bauverhandlungen

    Die Kundmachung an der Amtstafel bzw. Homepage dient der Verständigung von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, die aber zusätzlich als Beteiligte im kundgemachten Bauverfahren in Betracht kommen können. (§ 25 Abs. 1 Z.6 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL.Nr. 59/1995 i.d.g.F.)

    An der Verhandlung teilnehmende Vertreter von Personen oder beteiligter Stellen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen und Weisungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
    Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen bis zum Tage vor Beginn der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen zur Einsicht auf.

    Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

    Der Bürgermeister

    Ing. Thomas Weinzerl